In Rheinland-Pfalz darf in kleinen Kneipen, die vom Inhaber geführt werden,  mit nur einem Schankraum zunächst weiter geraucht werden. Kleine, inhabergeführte Gaststätten werden vorläufig vom gesetzlich vorgeschriebenen Rauchverbot ausgenommen, entschied der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in einer heute in Koblenz veröffentlichten Eilentscheidung. Die übrigen Vorschriften des neuen Nichtraucherschutzgesetzes könnten jedoch wie vorgesehen an diesem Freitag in Kraft treten.

Warum dies nur in RP und nicht auch in Schleswig Holstein, schlafen hier die Verbände und Gastwirte?