Neues in Sachen Teehaus: So verspielen CDU und WUB die Zukunft von Timmendorfer StrandTimmendorfer Strand - Mit einem beispiellosen Sitzungsmarathon (7 Sitzungen in den letzten 14 Tagen, teilweise mit Verkürzung der Ladungsfrist) versuchen die beiden Mehrheitsparteien CDU und WUB, ihr Lieblingsprojekt „Teehaus“ auf Biegen und Brechen noch vor der Kommunalwahl durchzudrücken.

„Offenbar ist es den alten Herren in diesen Parteien wichtiger, sich selber und Hunke ein Denkmal zu setzen als ihren Nachfolgern finanzielle Gestaltungsfreiheit für zukünftige kommunale Projekte zum Wohle aller Bürger zu lassen,“ empört sich Jörn Eckert, designierter Fraktionschef der SPD.

WUB und CDU schrecken auch nicht davor zurück, noch nach der Kommunalwahl am 26. Mai über die Teehaus-Verträge in der alten Besetzung der Gemeindevertretung abstimmen zu lassen. Hauptausschussvorsitzender Klemens Kißmann (WUB) hat nach geplatzter Sitzung des Hauptausschusses am 21. Mai für den 29. Mai die nächste Sitzung angesetzt, also nach der Kommunalwahl. Und Bürgervorsteherin Evers (CDU) kündigte gar eine weitere Sitzung der Gemeindevertretung für den 30. Mai an. „Schlechter Stil“, kommentiert Peter Ninnemann diese Bockigkeit der beiden Spitzenleute der Mehrheitsparteien. Und er führt aus: “Wenn der Wähler gesprochen hat, sollten die alten Gemeindevertreter die Grenzen ihres Mandates akzeptieren. Sie sollten Platz machen für die neuen Gemeindevertreter.“

Auch in der Sache handeln WUB und  CDU gegen die Interessen der Gemeinde: Nicht etwa der mit hohem Sachverstand bis ins Detail von Prof. Dr. Marcus Arndt (Rechtsbeistand der Gemeinde) ausgearbeitete Vergleichs-Vertrag zum Thema Hunke-Teehaus ist Grundlage der Beratungen. Vielmehr bedienen sich WUB und CDU des Vertragsentwurfes des gegnerischen Rechtsanwaltes Niether, der natürlich nur die Interessen seines Mandanten Jürgen Hunke im Auge hat.

In neun Punkten hat Prof. Arndt Abweichungen von seinem Vertragsentwurf und damit die für die Gemeinde schwerwiegendsten Mängel aufgelistet, ohne dass sie bisher in der Beratungsvorlage berücksichtigt worden sind. Hier eine kleine Auswahl der Abweichungen:

  • Hunke verlangt von der Gemeinde eine Spendenbescheinigung „im  Sinne des Einkommenssteuerrechts“. Ob das Finanzamt eine solche Bescheinigung anerkennt, kann die Gemeinde aber gar nicht beeinflussen. Dennoch können sich daraus Schadensersatzansprüche für Hunke ergeben.
  • Hunke fordert die endgültige Fertigstellung des Teehauses nach Übergabe des Rohbaus innerhalb von vier Monaten durch die Gemeinde. Bei Fristüberschreitung hätte Hunke entweder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag mit entsprechenden Schadensersatzansprüchen oder das Recht zur „Ersatzvornahme“, also zur Fertigstellung des Teehauses auf Kosten der Gemeinde. Da der Endausbau aber in Abstimmung mit dem zukünftigen Pächter stattfindet, ist dieses Zeitrisiko von der Gemeinde nur teilweise zu beeinflussen.
  • Der Vertrag von RA Niether enthält die Klarstellung, dass es sich bei der „Spende“ von 1 Million um einen Bruttobetrag handelt. So kommen bei der Gemeinde nur rund 840.000 € an. Daher muss die Gemeinde entsprechend mehr Mittel für die endgültige Fertigstellung aufwenden.

Die Verhandlungen zu dem Vergleich zwischen Hunke und der Gemeinde sind derzeit völlig unausgegoren, entwickeln sich zum Nachteil für die Gemeinde und sind nicht endgültig abgestimmt. Der juristische Themenkomplex ist zu kompliziert und umfangreich, um auf die Schnelle durchgewunken zu werden.  Schließlich geht es hier um Folgekosten in Millionenhöhe für die Steuerzahler - und damit für unsere Bürger. Eine sorgfältige Durchdringung des Themas unter Einbeziehung der Fraktionen ist in der Kürze der Zeit unmöglich.

Um Schaden von unserer Gemeinde abzuwenden, muss für die Verhandlungen die nötige Ruhe und Zeit aufgebracht werden. Die Gemeindevertretung kann nur verantwortlich entscheiden, wenn Sie genügend Zeit für Beratungen hat und die parlamentarischen Spielregeln eingehalten werden.

Im Übrigen vertritt die SPD nach wie vor die Auffassung, dass die Verhandlungen mit Hunke abgebrochen werden müssen. Der bisherige Verlauf zeigt, dass man mit Hunke nicht seriös verhandeln kann und dass auf dem japanischem Teehaus kein Segen liegt.