Gemeindeverwaltung Timmendorfer Strand mit Bürgermeisterwahl überlastet?

Timmendorfer Strand - Von jedem Drittklässler erwarte man heute eine perfekte Beherrschung des deutschen ABC. Dass dies bei der Gemeinde Timmendorfer Strand nicht so genau bekannt ist, ist schon ein trauriges Ereignis da Briefwahlstimmzettel falsch ausgeliefert werden.

Bei von der Gemeinde versandten Briefwahlunterlagen über die Timmendorfer Bürgermeisterwahl am 06.05.2012 sollte der Stimmzettel eigentlich nach dem ABC aufgebaut sein. Bei den Kandidatennamen stimmt es ja noch aber bei den Zugehörigen oder Vorschlagenden Parteien kommt für die Gemeinde das „W“ für „WUB“ vor dem „B“ für „Bündnis 90/Die Grünen“.
Verwunderlich ist auch, das Bündnis 90/Die Grünen dagegen noch keinen Einspruch erhoben haben, da Jens Johannsen, der Kandidat um den es hier geht, ja offiziell ein Grüner ist.  Und dies ist wahrlich nicht der einzige Patzer der unter Rainer Steen, dem stellvertretende Bürgermeister von Timmendorfer Strand passiert.

Stimmzettel Bürgermeisterwahl 2012

Kommentare   

-11 #7 Torsten Prochnow 2012-04-25 18:51
3. ZUSAMMENFASSUNG:

Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass die rechtlichen Vorgaben nicht vorschreiben, dass die Fraktionen der Größe nach anzuordnen sind (womit sich dem objektiven Betrachter – wie wohl Peter Sörensen zuvor – die Frage stellt, wenn dieses Vorgehen rechtlich nicht vorgegeben ist, warum kommt es dann hier in diesem Fall zur Anwendung); allerdings wird dieses Vorgehen auch nicht ganz ausdrücklich untersagt, obwohl in Anlage 22 die gegenteilige Vorgehensweise (nämlich die alphabetische Sortierung) vorgegeben zu sein scheint (ich wähle bewusst diese vorsichtige Formulierung, denn auch an dieser Stelle sind die besagten Gesetze und Verordnungen zu schwammig und unpräzise, so dass die Landesregierung auch in diesem Punkt um Nachbesserung bzw. Präzisierung ersucht werden sollte; außer es gibt noch einen geheimen [oder "nicht öffentlichen"] Anwendungserlas s oder ein Rundschreiben zur Anwendung dieser Vorschriften, welche sich jedoch meiner Kenntnis entziehen).

4. SCHLUSSBEMERKUNG:

In die von Peter Sörensen angestoßene Diskussion könnte noch ein anderer Punkt in Bezug auf den von ihm weiter oben veröffentlichte n Stimmzettel einfließen. Denn dieser Stimmzettel interpretiert die o.g. Vorschriften in einem weiteren Punkt auf eine interessante Weise: Nämlich sollte eigentlich laut Anlage 22 formuliert werden "Vorschlag der CDU-Fraktion" und nicht wie bei uns geschehen "Vorschlag CDU" usw. (gilt für allen anderen Parteien natürlich auch; z.B. hätte bei Jens Johannsen stehen sollen: "Vorschlag Bündnis90/Grüne -Fraktion und WUB-Fraktion").

„Wahlvorschläge können von einer Fraktion der betreffenden Stadt oder Gemeinde (Fraktionsvorsc hlag) oder von mehreren Fraktionen (gemeinsamer Fraktionsvorsch lag) eingereicht werden.“

http://www.schleswig-holstein.de/LWL/DE/Direktwahl/Direktwahl_node.html

Meiner Ansicht nach macht dies auch deshalb einen Unterschied, weil nur die FRAKTIONEN (z.B. CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Bündnis90/Grüne -Fraktion usw.) gewählte Volksvertreter sind und somit eine Nominierung durch eine Fraktion eine sogenannte "doppelte Legitimierung" eines Kandidaten widerspiegelt, weil diese Kandidaten (1.) von der jeweiligen Fraktion direkt nominiert und legitimiert sind und weil sie (2.) somit auch indirekt von den Wählern nominiert und legitimiert sind, die eben diese Fraktionen vorher bei den betreffenden Wahlen mandatiert und gewählt haben. Diese "doppelte Legitimierung" könnten im Gegensatz zu den Fraktionen die Parteien selbst nicht einmal über einen "Nominierungspa rteitag" erreichen (weil halt bekanntlich der Souverän das Volk ist, nicht die Parteibasis), so dass der Wähler vielleicht genauer informiert sein will, ob nun die Partei oder die Fraktion den jeweiligen Kandidaten aufgestellt hat (so dass dies durchaus auch auf dem Stimmzettel deutlicher dargestellt werden könnte).

LG
-11 #6 Torsten Prochnow 2012-04-25 18:50
Nun könnte man sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass §53 Abs. 1 nur die Anordnung der Kandidaten nach dem ABC vorgibt, nicht aber ausdrücklich auch die alphabetische Anordnung der Parteien vorschreibt; doch damit würde man meines Erachtens nach allenfalls den Buchstaben des Gesetzes gerecht, nicht jedoch dem Geiste; denn wenn der Gesetzgeber diese neutrale alphabetische Anordnungsweise schon für die Familiennamen als sinnvoll erachtet und entsprechend vorsieht, dann würde er diese sicherlich auch für die Fraktionsnamen vorschreiben wollen. Doch streng genommen wäre hier nicht einmal den Buchstaben des Gesetzes entsprochen, denn die oben genannte Verordnung zeigt - wie schon gesagt - in Anlage 22 sehr deutlich, dass das C von CDU vor dem F von FDP kommt und somit auch in dem von Peter Sörensen kritisierten Fall das B von Bündnis 90/Grüne vor dem W der WUB käme.

Nun könnte man allerdings auf die Idee kommen und meinen, dass die CDU in dem der Anlage 22 zugrunde liegenden Beispiel die größere Fraktion als die FDP stellte, und dass man deshalb der Größe nach auch die WUB vor Johannsens Bündnis 90/Grüne stellen könnte; allerdings wäre diese Position kaum zu halten, denn während es eine objektive, der Verordnung explizit zu entnehmende TATSACHE ist, dass Anlage 22 das C der CDU alphabetisch vor das F der FDP setzt, wäre es nur eine subjektive, in die Verordnung implizit hineinzudeutend e SPEKULATION, dass in diesem Beispiel die CDU-Fraktion stärker als die FDP-Fraktion sei (was die einzige Rechtfertigung dafür sein könnte, WUB vor Bündnis 90/Grüne aufzulisten), denn Anlage 22 sagt weder etwas über die Fraktionsstärke dieser beiden Parteien aus, noch wird der Ort dieser exemplarischen Wahl genannt (aus dem man evtl. hätte Rückschlüsse auf die Fraktionsstärke ziehen können), so dass auch von daher nicht behauptet werden kann, dass Anlage 22 in irgendeiner Weise auf die Größe anstatt des ABCs bei der Sortierung der Fraktionen abzielt.

FORTSETZUNG FOLGT.
-10 #5 Torsten Prochnow 2012-04-25 18:48
Vielleicht interessiert die Wähler daneben ja auch eine inhaltliche Bewertung des o.g. Artikels!? Daher hier ein kurzer Fakten-Check zu Sörensens Kritik, der darauf hindeutet, dass Sörensen nicht falsch liegt:

1. RECHTLICHE VORGABEN:

Die Landesverordnun g über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holst ein (Gemeinde- und Kreiswahlordnun g - GKWO -) vom 2. Dezember 2009 bestimmt wie folgt:

§ 79 Stimmzettel, Wahlumschläge
(1) Der Stimmzettel ist von weißem oder weißlichem Papier, das undurchsichtig sein muss. Er enthält nach dem Muster der Anlage 22 und in der Anordnung nach § 53 Abs. 1 des Gesetzes die Bewerberinnen und Bewerber.

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2bjc/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=2f&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-KomWOSH2009pP79&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Diese Anlage 22 sieht wie folgt aus:

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2bjk/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=3q&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-KomWOSH2009pAnlage22&doc.part=G&toc.poskey=#focuspoint

Das in der GKWO zitierte Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holst ein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 schreibt im zuvor genannten §53 folgendes Vorgehen vor:

§ 53 Stimmzettel
(1) Auf dem Stimmzettel werden die Bewerberinnen und Bewerber in alphabetischer Reihenfolge des Familiennamens aufgeführt. Bei gleichen Familiennamen entscheidet das von der Gemeindewahllei terin oder dem Gemeindewahllei ter zu ziehende Los. Wahlvorschläge von politischen Parteien und Wählergruppen sowie gemeinsame Wahlvorschläge von politischen Parteien und Wählergruppen sind als solche zu kennzeichnen.

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2bz1/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1t&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-KomWGSH1997V7P53&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

2. INHALTLICHE BEWERTUNG:

Peter Sörensen kritisiert, dass die Gemeindeverwalt ung zwar die PERSONENNAMEN, nicht jedoch die PARTEINAMEN in alphabetischer Reihenfolge sortiert hat (und dass daher Bündnis90/Grüne vor der WUB stehen sollte, was auf dem Stimmzettel aber nicht der Fall ist). Die Vorgabe hierfür regelt gemäß des GKWG die GKWO, und zwar neben der zuvor zitierten Bestimmung insbesondere über die Anlage 22 (welche auch als Anlage normativen und damit bindenden Charakter hat). In diesem Muster kommt genau der besagte Fall vor, dass zwei Parteien einen gemeinsamen Kandidaten aufstellen, und zwar hier in Anlage 22 sind es CDU und FDP, und der Gesetzgeber hat in dieser Anlage 22 die Reihenfolge C vor F gesetzt (so dass auch B vor W käme bzw. Bündnis90/Grüne vor WUB).

FORTSETZUNG FOLGT.
+4 #4 Nils Hopp 2012-04-25 13:19
4. Was soll der Unsinn mit dem goldenen Kalb und dem Pastor ? Ich habe vom Pastor noch kein einziges Wort zu Gunsten eines Kandidaten vernommen. Das ist blanker Unsinn, entschuldigen Sie bitte.
5. Der Verwaltung ist nach meiner Wahrnehmung sehr wohl bewußt, dass der Bürger wichtig ist. Vielleicht sollten Sie mal überlegen, dass es auch und insbesondere die Versäumnisse der Politik sind (und da nehme ich die WUB nicht aus), die zu einer gewissen Unsicherheit bei den Bürgern und in der Verwaltung führen. Wir (als WUB) fordern schon lange konsequente Führung und berechenbare Konsequenzen. Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopfe her - und dazu gehört das Führungsverhalt en der Führungskräfte und die Politik. Dass die derzeitige Situation nicht glücklich ist, ist allen bekannt. Aber es ist auch eine außerordentlich e Situation, die niemand absehen konnte. Das wissen Sie genau - amtierender Bürgermeister ist ein Fulltime-Job, der Vorwissen und Erfahrung mit sich bringt. Kommunalpolitik er bringen diese Erfahrung und diese Fertigkeiten üblicherweise nicht mit. Und wenn ich mir den Kreis der Gemeindevertret er -und nur solche kommen für diese Aufgabe rechtlich in Frage- so ansehe, weiß ich nicht, wer diese Eigenschaften und vor allem die Zeit mitbringt, um dieses Amt adäquat auszufüllen. Daher hat Rainer Steen für seine Bereitschaft erst einmal grundsätzlich meinen Respekt und meine Hochachtung. Wie er dieses Amt ausfüllt, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.
6. Zum Schluss noch einen Rat an Sie (als Vertreter der SPD) und eine andere große "Volkspartei", die einen Kandidaten unterstützt: Fangen Sie doch endlich damit an, die Kompetenzen und Fähigkeiten Ihrer Kandidatin bzw. des Kandidaten aufzuzeigen, anstatt immer wieder irgendwelche schädigenden Gerüchte über andere Kandidaten in die Welt zu setzen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und einen fairen Umgang bis zur endgültigen Entscheidung und vielleicht auch in Zukunft.
Beste Grüße
Nils Hopp
+4 #3 Nils Hopp 2012-04-25 13:19
Sehr geehrter Herr Kastner,
erst einmal möchte ich Sie dafür loben, dass Sie -entgegen einiger anderer Individuen- hier unter Angabe Ihres Namens Stellung beziehen. Den ersten Absatz Ihres Kommentars unterstütze ich, kann aber den Hinweis auf die öffentliche (!) Wahrnehmung nicht ganz teilen, bzw. verstehen. Bitte unterschätzen Sie den Wähler nicht. Die Wähler sind in der weit überwiegenden Mehrzahl sehr intelligent und können sehr gut abwägen.
Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, auf die mehr oder minder qualifizierten Kommentare auf diesen Seiten nicht weiter einzugehen und nicht zu reagieren. In meiner Funktion als Vorsitzender der WUB kann ich Ihre Aussagen im zweiten Absatz so jedoch nicht stehen lassen:
1. Wie der Wahlkampf von Herrn Johannsen finanziert wird und ob es einen oder mehrere Geldgeber gibt, kann Ihnen völlig egal sein. Als Verantwortliche r der finanziellen Themen unseres Wahlkampfes kann ich Ihnen aber versichern, dass es keine Einzelperson(en ) und auch kein Unternehmen gibt, dass den Wahlkampf in einem größeren Umfang finanziert. Die Finanzierung erfolgt durch Herrn Johannsen persönlich mit Unterstützung der Parteien und der Wählergemeinsch aft. Daher ist Ihre Aussage in diesem Zusammenhang (mal wieder) völlig unqualifiziert und entbehrt jeglicher Grundlage. Aber als führender Kopf der SPD im Ort werden solche Äußerungen von Ihnen vielleicht erwartet oder Sie glauben, dass solche Äußerungen erwartet werden.
2. Die Verwaltung wird kaum Rücksicht darauf nehmen, wer Geldgeber für Herrn Johannsen ist. Auch dies ist völlig aus der Luft gegriffen und eine unverschämte Behauptung. Sie wissen offensichtlich nicht, was Sie mit solchen Aussagen anrichten.
3. Wessen Eigentum soll die WUB denn sein ? Vielleicht ist Ihnen nicht bekannt, dass die WUB rund 50 Mitglieder hat, von denen der größte Teil aktiv ist. Diese Personen sind intelligent und absolut frei in Ihrer Meinungsäußerun g. Die WUB hat noch nicht einmal einen Fraktionszwang. Dies ist in der Satzung ausdrücklich niedergeschrieb en und wird so gelebt. Dadurch ist bei den Vertretern der WUB bei Abstimmungen in den Ausschüssen und in der Gemeindevertret ung regelmäßig ein abweichendes Abstimmverhalte n zu beobachten - ganz im Gegenteil zu Ihrer Fraktion, sehr geehrter Herr Kastner, die durch häufig gleiches Abstimmungsverh alten den Fraktionszwang dokumentiert. Welches Interesse sollte also ein Geldgeber bei der WUB haben, wenn seine Meinung nicht durchgebracht werden kann, weil jeder frei und objektiv abstimmen darf?

Fortsetzung folgt!
-56 #2 Kay Kastner 2012-04-25 09:43
tschldigun... den Einfluss auf die Presse ganz gaaanz klein reden, aber jetzt son Vogelschiss. Niedlich. Ich amüsiere mich immer über die (öffentliche) Wahrnehmung und Meinung.

Vielleicht wusste man in der Verwaltung ja wer hier Geldgeber für Herrn Johannsen ist. Und Insider wissen genau welches Eigentum die WUB ist. Da hier ja der Tanz um das goldene Kalb sebst vom Pastor und allen anderen praktiziert wird, gehe ich jetzt davon aus, dass auch die Verwaltung weiß, wer hier (wicht) ig ist.
-9 #1 Torsten Prochnow 2012-04-25 02:16
Diese Schreibweise bzw. Anordnung der Parteien WUB und Bündnis 90/Grüne findet sich schon seit März wieder. Zum Beispiel hier in der amtlichen "Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin /des Bürgermeisters in der Gemeinde Timmendorfer Strand am 06. Mai 2012":

http://www.timmendorfer-strand.org/downloads/Bekanntmachung_zugelassener_Wahlvorschl%E4ge_2012.pdf

Abgesehen davon finde ich es zumindest diskussionswürd ig, dass auf den Stimmzetteln z.B. auch nicht vermerkt wird, dass Jens Johannsen auch von der FDP aufgestellt wurde (steht nicht drauf, weil die FDP keine Fraktionsstärke hat, ich weiß, aber der Wähler sollte diese Information trotzdem bekommen) und dass ebenfalls nicht kenntlich gemacht wird, dass Mike Weber von den Piraten ist (weil die Piraten keine Fraktion in der Gemeindevertret ung sind und weil es davon abgesehen eine Personenwahl ist, ich weiß, aber dennoch würde auch dies die Wähler bei der Stimmabgabe vielleicht interessieren)!

LG
Torsten

PS: Hier die einschlägigen Bestimmungen (die sicherlich in mancher Hinsicht überholungsbedü rftig sind; siehe meine beiden oben genannten Beispiele)...

Die Grundlagen der Direktwahl sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holst ein (GO) (§§ 57 ff.) geregelt; für die Einzelheiten des Verfahrens zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen der §§ 46 bis 58, § 60 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz es (GKWG) und der §§ 72 ff. der Gemeinde- und Kreiswahlordnun g (GKWO).

http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/GemO_SH_2003_rahmen.htm

http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/gesamt/KomWG_SH_1997.htm

http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/KomWO_SH_1997_rahmen.htm

(Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/LWL/DE/Direktwahl/Direktwahl_node.html)

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